|  Street Runner  |  Motorrad



Previous Page Next Page Zoom


Ford A Pickup Restaurierung Oktober 2008

Im vergangenen Monat war unter anderem noch der Oldtimer Markt in St. Gallen. Ich hatte schon befürchtet dass es der erste Oldtimer Markt in meiner Karriere wird an dem ich nichts finde! Beim 2. Durchgang bin ich dann beim Thema alte Literatur doch noch fündig geworden.

Restaurierung Oktober 2008

Ich bin leider immer noch am Schleifen und werde erst aufhören wenn alles perfekt glatt ist. Deshalb möchte ich auch sofort zum nächsten Thema überleiten.

Restaurierung Oktober 2008

Damit ich später auch mit zeitgenössischem Kartenmaterial unterwegs bin habe ich diesen TCS Automobilführer vom Mai 1928 erstanden. Herausgegeben wurde er von Touring Club der Schweiz. Er ist 3-Sprachig (D/F/E) und hat neben Kartenmaterial und Stadtplänen auch viel Wissenswertes über die einzelnen Staaten. Ich habe die Verkehrsvorschriften, insbesondere die erlaubten Geschwindigkeiten unter die Lupe genommen.

Für die Grossansicht des Textes einfach auf die Bilder Klicken.

Restaurierung Oktober 2008

Die Schweizer Vorschriften sind dabei sehr detailiert und auf jede Situation individuell abgestimmt. 60 km/h war zu der Zeit die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich existierte in einigen Kantonen ein spezielles Sonntagstempo und das war bei 30 km/h begrenzt!

Restaurierung Oktober 2008

Hier ist von 6, 12 und 18 km/h die Rede, mich nimmt nur Wunder wie man diese Geschwindigkeiten genau eingehalten hat …
Interessant ist auch noch dass das Postauto immer bergwärts ausgewichen ist, damit war es auf den noch nicht geteerten Bergstrassen auf der sicheren Seite!

Restaurierung Oktober 2008

Ich habe mich natürlich auch bei unseren Nachbarn umgeschaut und da war es meistens viel einfacher geregelt und man durfte auch schneller fahren!

Zuerst Deutschland (D), hier war einzig innerorts die Geschwindigkeit limitiert, ausserorts durfte man auf das Gas drücken.
Das Schlaraffenland bezüglich freier Fahrt war zu der Zeit Frankreich (F), hier gab es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Bei Oesterreich (A) fällt auf dass sie noch Linksverkehr hatten, mit Ausnahme von Voralberg.
Auch in Italien (I) gab es keine Begrenzung, man musste nur Herr der Geschwindigkeit bleiben.

Linksverkehr gab es 1928 übrigens noch in anderen Europäischen Ländern. So hatten dies neben Oesterreich auch Ungarn, Grossbritannien, die Tschechoslowakei und Schweden.